Anzeige. 18+. Die Angabe stammt vom beworbenen Betreiber, geprüft am 27.10.2026. Qualifizierende Einzahlung, Höchstbetrag, Umsatzvorgabe, zugelassene Spiele und Fristen stehen in dessen Bedingungen und werden hier nicht wiedergegeben. Der Anbieter besitzt keine deutsche Erlaubnis. Glücksspiel kann abhängig machen.
Ein virtuelles Automatenspiel darf in Deutschland nur mit eigener Erlaubnis angeboten werden, und § 22a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 schreibt bis ins Einzelne vor, wie es aussehen muss. Wer diese Vorgaben kennt, erkennt ein nicht erlaubtes Angebot in einer Minute – ohne Einsatz, ohne Rechtskenntnis und ohne auf Werbeaussagen angewiesen zu sein.
Die Erlaubnis gilt dem Spiel, nicht dem Haus
Der Ausgangspunkt wird häufig falsch verstanden. Nach § 22a Abs. 1 bedarf jedes einzelne virtuelle Automatenspiel einer eigenen Erlaubnis; ein Spiel ohne diese Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel. Nicht ein Haus wird also pauschal freigegeben, sondern das Programm, das auf dem Bildschirm läuft.
Daraus folgt etwas Praktisches: Die Frage nach der Erlaubnis hat zwei Ebenen. Die erste betrifft den Betreiber und wird über das öffentliche Verzeichnis der erlaubten Anbieter beantwortet, gesucht mit der Gesellschaft aus dem Impressum. Die zweite betrifft das einzelne Programm, und für sie gibt es keinen Eintrag zum Nachschlagen – sie wird anhand der Merkmale beantwortet, die diese Seite durchgeht.
Deshalb ist eine Formulierung wie dieser Titel ist in Deutschland zugelassen ohne Beleg nichts wert, während ein Spiel, dessen Einsatzfeld fünf Euro zulässt, eindeutig nicht für diesen Markt gebaut ist. Das eine ist eine Behauptung, das andere eine Beobachtung.
Die Ebenen hängen zusammen, aber nicht zwingend: Ein Haus kann im Verzeichnis stehen und ein einzelnes Angebot gleichwohl außerhalb des Erlaubten führen. Wie die erste Ebene geprüft wird, steht unter Zulassung nachprüfen; die folgenden Abschnitte behandeln die zweite.
Ein Euro je Runde
Nach § 22a Abs. 7 darf der Einsatz je Spiel einen Euro nicht übersteigen; die zuständige Behörde kann diesen Wert ändern. Diese Vorgabe ist die bekannteste und die am schnellsten prüfbare, denn sie steht in einem Feld, das jedes Spiel sichtbar führt.
Die Prüfung dauert Sekunden: Einsatzfeld öffnen, den höchsten wählbaren Wert ansehen. Steht dort mehr als ein Euro, ist die Sache entschieden – unabhängig davon, was an anderer Stelle behauptet wird. Diese Beobachtung verlangt keinen Einsatz und keine Anmeldung, weil sie meist schon in der Vorführversion sichtbar ist.
Zwei Missverständnisse begleiten diese Grenze. Das erste: Sie sei umgehbar, indem man mehrere Linien oder Felder gleichzeitig belegt. Gemeint ist aber der Einsatz je Spiel insgesamt, nicht je Linie. Das zweite: Sie gelte nicht für Runden, die aus einer Gutschrift bezahlt werden. Auch dafür gilt sie, denn sie knüpft am Spiel an und nicht an der Herkunft des Geldes.
Die Grenze hat eine Folge, die der Rechnung oben zugrunde liegt: Zusammen mit der Mindestdauer ergibt sie eine obere Schranke für den Einsatz einer Stunde. Wer wissen will, was ein Abend höchstens kosten kann, braucht keine Statistik, sondern diese zwei Zahlen.
Das Einsatzfeld ist der schnellste Prüfpunkt: mehr als ein Euro darf dort nicht stehen.
Fünf Sekunden, und das Ergebnis beendet die Runde
Abs. 6 derselben Vorschrift verlangt für einen Durchgang im Mittel wenigstens fünf Sekunden und bestimmt zugleich, dass die Anzeige des Ergebnisses das Spiel beendet. Beide Halbsätze haben eigene Folgen.
Der erste Halbsatz begrenzt die Geschwindigkeit, und damit begrenzt er den Verlust je Zeiteinheit. Das Diagramm oben zeigt diese Rechnung: In einer Stunde sind höchstens 720 Durchgänge möglich, und weil jeder Durchgang höchstens einen Euro kostet, liegt der höchstmögliche Einsatz einer Stunde bei 720 €. Diese Zahl ist keine Prognose und kein typischer Verlauf – sie ist die obere Schranke.
Der zweite Halbsatz entscheidet darüber, wann eine Runde abgeschlossen ist. Ein Spiel, das sein Ergebnis nicht zeigt, ist nicht beendet; das ist die Grundlage für jede Nachfrage nach einem Abbruch. Was bei einer unterbrochenen Verbindung zu tun ist, behandelt die Seite zur mobilen Nutzung.
Das Wort im Durchschnitt wird oft überlesen und ist wichtig: Einzelne Durchgänge dürfen kürzer sein, solange der Mittelwert die Vorgabe hält. Ein Spiel, das in rascher Folge klickbar bleibt, ist deshalb nicht automatisch unzulässig – aber eines, bei dem sich zwanzig Runden in zwanzig Sekunden abspielen, ist es.
Weil ein Durchgang nach § 22a Abs. 6 im Mittel nicht kürzer als fünf Sekunden sein darf, ergibt sich für jede Zeitspanne eine obere Rundenzahl. Mit der Einsatzgrenze von einem Euro aus Abs. 7 ist damit auch der höchstmögliche Einsatz einer Stunde festgelegt: 720 Runden, also 720 €.
Kein selbsttätiger Start
Nach § 22a Abs. 4 beginnt ein Spiel nur durch eine ausdrückliche Handlung des Spielers, die Erklärung für die nächste Runde ist erst nach dem Ende der vorhergehenden möglich, und Programme, die ein Spiel selbsttätig starten, sind untersagt.
Die Vorschrift richtet sich gegen genau eine Erscheinung: den Dauerlauf, bei dem eine einzige Entscheidung viele Runden auslöst. Drei Bauformen davon sind am Bildschirm zu erkennen und gelten als Befund, nicht als Verdacht.
Ein Feld, in das eine Anzahl von Runden eingetragen wird.
Ein Umschalter, oft mit einem Kreissymbol, der einen fortlaufenden Betrieb startet.
Eine Einstellung, die den Lauf an eine Bedingung knüpft – etwa bis ein Betrag erreicht ist.
Der Zweck dieser Regel ist nicht Umstand, sondern Aufmerksamkeit. Wer jede Runde selbst auslöst, trifft viele kleine Entscheidungen; wer einen Dauerlauf startet, trifft eine und sieht dann zu. Zwischen beidem liegt der Unterschied, auf den die Vorschrift zielt.
Nebenwirkung für die Praxis: Ein erlaubtes Spiel fühlt sich langsamer an als Programme, die man anderswo gesehen hat. Dieses Gefühl ist richtig und bezeichnet keinen Mangel, sondern die Einhaltung einer Vorgabe.
Regeln, Gewinnplan und zwei Zahlen gehören dorthin, wo der Einsatz getätigt wird.
Kein Jackpot und keine Ansparung
Nach § 22a Abs. 8 ist es untersagt, Einsätze oder Gewinne für künftige Spiele anzusparen; der Gewinn eines Spiels ist ein Vielfaches des Einsatzes, und das Vielfache steht vor Beginn des Spiels fest. Kurz: Kein Topf, der über Runden oder über mehrere Spiele hinweg wächst.
Diese Vorgabe greift tiefer, als es zunächst aussieht, weil Jackpots ein Werbemittel sind. Ein wachsender Betrag erzeugt einen Grund zum Weiterspielen, der nichts mit dem einzelnen Spiel zu tun hat – man spielt nicht um die Runde, sondern um einen Zustand, der außerhalb der Runde liegt. Genau diese Verbindung soll nicht entstehen.
Erkennbar ist ein solcher Topf an einer mitlaufenden Zahl, meist über dem Spielfeld, die steigt, ohne dass man selbst spielt. Wer das sieht, hat ein Angebot vor sich, das nicht für den erlaubten deutschen Markt gebaut ist; die Zahl selbst ist der Beweis, und es braucht keine weitere Prüfung.
Zu unterscheiden ist davon der Gewinnmultiplikator innerhalb einer Runde, der zulässig ist, solange er vorher feststeht und sich auf den Einsatz dieser Runde bezieht. Der Unterschied liegt in der Frage, ob etwas über die Runde hinaus angespart wird.
Zufall, gleiche Aussichten, offene Zahlen
Nach § 22a Abs. 3 müssen die Gewinnaussichten zufällig sein und für alle Teilnehmer gleich. Regeln und Gewinnplan sind zugänglich und verständlich zu halten, und am Ort des Einsatzes sind zwei Angaben anzuzeigen: die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro Einsatz.
Der erste Teil richtet sich gegen eine Erwartung, die viele mitbringen: dass sich ein Spiel nach Einsatzhöhe, Kontoalter oder Tageszeit anders verhält. Zulässig ist das nicht; gleiche Aussichten für alle heißt gleiche Aussichten.
Der zweite Teil ist der praktisch nützlichste Prüfpunkt überhaupt, weil er zwei nachprüfbare Zahlen verlangt. Fehlen sie, fehlt eine Pflichtangabe, und das ist unabhängig von jeder weiteren Beurteilung ein Befund. Stehen sie da, hat man außerdem etwas in der Hand: Die Quote erlaubt einen Vergleich zwischen Programmen, und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns ordnet eine Werbeaussage über große Summen ein.
Zur Vorsicht gehört die Einordnung dieser Zahlen. Die durchschnittliche Quote beschreibt ein Verhalten über sehr viele Durchgänge und sagt über die nächste Stunde nichts. Wer sie als Versprechen liest, verwechselt eine Langzeitgröße mit einer Vorhersage.
Ein mitwachsender Topf über mehreren Spielen gehört nicht in den erlaubten Markt.
Nur ein Spiel, und eine Pause nach dem Hinweis
Zwei Vorgaben betreffen nicht das Spiel selbst, sondern den Rahmen, in dem gespielt wird. Beide sind leicht zu prüfen.
Nach § 22a Abs. 10 ist das gleichzeitige Spielen mehrerer virtueller Automatenspiele untersagt. Der Anbieter muss das technisch ausschließen und darf auch nicht mehr als ein Spiel gleichzeitig anzeigen. Die Prüfung besteht darin, ein zweites Spiel zu öffnen, während ein erstes läuft: Geht es, fehlt der Ausschluss.
Nach § 22a Abs. 9 kann nach der Bestätigung eines Warnhinweises erst fünf Minuten später weitergespielt werden. Auch hier ist die Prüfung einfach: Erscheint nach der Bestätigung eine Möglichkeit, sofort fortzufahren, ist die Vorgabe nicht umgesetzt.
Beide Regeln wirken in dieselbe Richtung. Sie unterbrechen Fortlauf – einmal räumlich, indem nicht mehrere Spiele nebeneinander laufen, und einmal zeitlich, indem nach einem Hinweis eine Wartezeit steht. Wer sie als Störung empfindet, erlebt genau die Wirkung, um die es geht.
Was nicht unter § 22a fällt
Hier liegt die häufigste Verwechslung dieses Themas. § 22a ist für virtuelle Automatenspiele geschrieben. Andere Online-Casinospiele – Roulette, Kartenspiele, Videopoker – werden anders geregelt, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst.
Die Folge ist ungewohnt und wird selten klar benannt: Welche dieser Spiele verfügbar sind, hängt vom Bundesland ab. Ein Angebot, das an einem Ort erreichbar ist, kann an einem anderen fehlen, ohne dass ein Fehler vorliegt. Listen von Ländern oder Anbietern enthält diese Seite nicht, weil sich dieser Stand ändert und eine veraltete Liste schlechter wäre als keine.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Die Prüfpunkte dieser Seite – ein Euro, fünf Sekunden, kein Dauerlauf, kein Topf – gelten für Automatenspiele und lassen sich nicht ohne Weiteres auf einen Roulettetisch übertragen. Zweitens: Wenn ein Tisch nicht öffnet, ist das kein Beleg für ein technisches Problem, sondern möglicherweise die Antwort auf eine Zuständigkeitsfrage.
Hinzu kommt eine Bewegung im Ganzen: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 durchläuft seine erste gesetzliche Evaluierung. Zur Debatte stehen unter anderem Einsatzgrenze, Mindestdauer und der monatliche Einzahlungsrahmen. Wie sie endet, ist offen – wer mit Zahlen rechnet, sollte deren Stand mitnotieren.
Die Prüfung in einer Minute, und ein Hinweis
Fassen wir zusammen, was sich ohne Anmeldung und ohne Einsatz beobachten lässt. Die Reihenfolge ist nach Geschwindigkeit sortiert.
Einsatzfeld: Lässt sich mehr als ein Euro je Runde wählen?
Über dem Spielfeld: Läuft dort eine Zahl mit, die ohne eigenes Spiel wächst?
Bedienung: Gibt es ein Feld für Rundenzahlen oder einen Umschalter für Dauerbetrieb?
Menü des Spiels: Stehen Regeln, Gewinnplan, Höchstgewinnwahrscheinlichkeit und durchschnittliche Quote dort?
Zweites Spiel: Lässt es sich neben dem ersten öffnen?
Eine einzige dieser fünf Beobachtungen reicht für eine Entscheidung, und zwar gegen das Angebot. Fallen alle fünf unauffällig aus, ist damit nicht die Erlaubnis bewiesen – dafür bleibt der Weg über das Verzeichnis, den die Seite zur Zulassung beschreibt. Was dort als Grenze gilt und wie Limitdatei und Sperrdatei zusammenwirken, erklärt die Seite zu den Schutzfunktionen.
Zum Schluss der Hinweis, auf den kein solcher Text verzichten sollte: Teilnehmen dürfen nur Personen ab achtzehn Jahren, und ein Abhängigkeitsrisiko besteht auch dann, wenn jede Runde nur einen Euro kostet – das Diagramm oben zeigt, wie schnell sich kleine Einsätze summieren. Kostenfrei und ohne Namensangabe berät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00. Dieser Text ordnet Vorschriften ein und ist keine Rechtsberatung.
Vorgaben des § 22a GlüStV 2021 und ihr Prüfpunkt am Bildschirm
Vorgabe
Fundstelle
Prüfpunkt
Eigene Erlaubnis je Spiel
Abs. 1
Verzeichnis der erlaubten Anbieter, Firmenname aus dem Impressum
Zufall und gleiche Gewinnaussichten
Abs. 3
Regeln und Gewinnplan sind auffindbar und verständlich
Zwei Zahlen am Ort des Einsatzes
Abs. 3
Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns, durchschnittliche Quote je Euro
Start nur auf ausdrückliche Handlung
Abs. 4
kein Feld für Rundenzahlen, kein Umschalter für Dauerbetrieb
Mindestens fünf Sekunden im Mittel
Abs. 6
eine Runde endet mit der Anzeige des Ergebnisses
Höchstens ein Euro je Spiel
Abs. 7
Einsatzfeld lässt keinen höheren Wert zu
Verbot von Jackpots
Abs. 8
kein mitwachsender Topf, Gewinn ist ein Vielfaches des Einsatzes
Fünf Minuten nach dem Warnhinweis
Abs. 9
keine Schaltfläche zum sofortigen Fortsetzen
Nur ein Automatenspiel gleichzeitig
Abs. 10
ein zweites Spiel lässt sich nicht nebenher öffnen
Redaktionell gegengelesen · Stand 27.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen zum Thema
Wird ein Anbieter oder ein einzelnes Spiel erlaubt?
Nach § 22a Abs. 1 GlüStV 2021 braucht jedes einzelne virtuelle Automatenspiel eine eigene Erlaubnis. Die Prüfung hat deshalb zwei Ebenen: den Betreiber im öffentlichen Verzeichnis und das Programm anhand seiner Merkmale.
Wie hoch darf ein Einsatz je Runde sein?
Höchstens einen Euro, nach § 22a Abs. 7; die zuständige Behörde kann diesen Wert ändern. Gemeint ist der Einsatz je Spiel insgesamt, nicht je Linie oder Feld.
Gilt die Euro-Grenze auch für Runden aus einer Gutschrift?
Ja. Die Vorgabe knüpft am Spiel an und nicht an der Herkunft des Geldes, weshalb sie auch dann wirkt, wenn eine Runde aus einer Werbegutschrift bezahlt wird.
Was bedeutet die Mindestdauer von fünf Sekunden?
Nach § 22a Abs. 6 darf ein Durchgang im Mittel nicht kürzer sein, und er endet mit der Anzeige des Ergebnisses. Daraus folgt eine obere Rundenzahl je Zeitspanne – in einer Stunde höchstens 720.
Darf ein Spiel Runden selbsttätig starten?
Nein. § 22a Abs. 4 verlangt für jede Runde eine ausdrückliche Handlung und untersagt Programme, die Spiele von sich aus anstoßen. Felder für Rundenzahlen oder Umschalter für Dauerbetrieb gehören nicht dazu.
Warum gibt es im erlaubten Markt keine Jackpots?
Weil § 22a Abs. 8 das Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele untersagt. Ein Gewinn ist ein Vielfaches des Einsatzes, und das Vielfache steht vor Beginn der Runde fest.
Welche zwei Zahlen müssen am Spiel stehen?
Die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro Einsatz, und zwar dort, wo der Einsatz getätigt wird. Grundlage ist § 22a Abs. 3, der auch Regeln und Gewinnplan zugänglich verlangt.
Verhält sich ein Spiel bei höherem Einsatz anders?
Es darf nicht. § 22a Abs. 3 verlangt zufällige und für alle gleiche Gewinnaussichten; eine Abhängigkeit von Einsatzhöhe, Kontoalter oder Tageszeit wäre damit unvereinbar.
Darf ich zwei Automatenspiele nebeneinander laufen lassen?
Nein, § 22a Abs. 10 untersagt das und verpflichtet den Anbieter, es technisch auszuschließen und nicht mehr als ein Spiel anzuzeigen. Dass es dennoch geht, ist ein Befund über den Anbieter.
Gilt § 22a auch für Roulette und Videopoker?
Nein, diese Online-Casinospiele sind anders geregelt, und die Erlaubnis erteilen die Länder selbst. Deshalb hängt ihre Verfügbarkeit vom Bundesland ab, und die Prüfpunkte für Automatenspiele passen nicht auf sie.